KBV und Kassen werten RLV auf | Kollektivvertrag
"KV-TV PRAXIS – Das Magazin" – neu am 2.4.

Die Basisversorgung wird gestärkt. KBV und Kassen haben sich auf eine bundesweite Begrenzung der freien Leistungen verständigt – und damit die RLV aufgewertet. Was heißt das für Rheinland-Pfalz? Außerdem: Mehr und mehr gerät der Kollektivvertrag unter Druck. Warum ist er so wichtig für die ambulante Versorgung in Deutschland? Die neue Ausgabe des Magazins ist ab dem 2. April um 18 Uhr unter www.kv-tv.net > FILM-O-THEK abrufbar.
KBV und Kassen werten RLV auf
Die Honorare für die haus- und fachärztliche Basisversorgung sinken vielerorts, weil sogenannte freie Leistungen wie Akupunktur, Langzeit-EKG oder Psychotherapie besser bezahlt werden. Die KBV hat mit den Krankenkassen deshalb eine bundeseinheitliche Regelung zur Begrenzung der freien Leistungen durchgesetzt. Ab 1. Juli werden demnach die RLV vor den freien Leistungen abgerechnet. Thomas Schimmele, Honorarexperte der KV RLP, erklärt, was die Entscheidung aus Berlin für Rheinland-Pfalz bedeutet.
Kollektivvertrag – Fit für die Zukunft
Immer mehr Selektivverträge werden geschlossen – und bringen das altbewährte Kollektivvertrag-System in arge Bedrängnis. Nun steht der Kollektivvertrag vor der Reform. Die KBV will ihn fit machen für die Zukunft. Warum er die Herausforderungen der kommenden Jahre besser meistert als der Selektivvertrag und die ambulante Versorgung in Deutschland stärkt, zeigt "KV-TV PRAXIS – Das Magazin".
"KV-TV PRAXIS – Das Magazin" – jeden zweiten Freitag ab 18 Uhr unter www.kv-tv.net > FILM-O-THEK. Die nächste Ausgabe gibt es am 16. April 2010.


